Inhalte und Umfang
Der APG-Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ (APG-LPP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil besteht aus 765 Stunden, der praktische Teil umfasst mindestens 560 Stunden.
Die durchschnittliche Dauer für die berufsbegleitende Absolvierung des APG-LPP, ohne mögliche Anrechnung von vorab absolvierten Inhalten, beträgt 2,5 Jahre, ist aber auch in kürzerer Zeit möglich.
I. Theoretischer Teil:
Die durchschnittliche Dauer für die berufsbegleitende Absolvierung des APG-LPP, ohne mögliche Anrechnung von vorab absolvierten Inhalten, beträgt 2,5 Jahre, ist aber auch in kürzerer Zeit möglich.
I. Theoretischer Teil:
Die theoretischen Inhalte des Psychotherapeutischen Propädeutikums sind gesetzlich geregelt:
A. Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie
A.1. Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen (120 Std.)
A.2. Persönlichkeitstheorien (30 Std.)
A.3.a. Allgemeine Psychologie (30 Std.)
A.3.b. Entwicklungspsychologie (30 Std.)
A.4. Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik (30 Std.)
A.5. Psychologische Diagnostik und Begutachtung (60 Std.)
A.6. Psychosoziale Interventionsformen (60 Std.)
B. Grundlagen der Somatologie und Medizin
B.1. Einführung in die medizinische Terminologie (30 Std.)
B.2. Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik aller Altersgruppen (120 Std.)
B.3. Psychopharmakologie (45 Std.)
B.4. Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis (15 Std.)
C. Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Std.)
D. Fragen der Ethik (30 Std.)
E. Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie
(90 Std.)
A. Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie
A.1. Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen (120 Std.)
A.2. Persönlichkeitstheorien (30 Std.)
A.3.a. Allgemeine Psychologie (30 Std.)
A.3.b. Entwicklungspsychologie (30 Std.)
A.4. Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik (30 Std.)
A.5. Psychologische Diagnostik und Begutachtung (60 Std.)
A.6. Psychosoziale Interventionsformen (60 Std.)
B. Grundlagen der Somatologie und Medizin
B.1. Einführung in die medizinische Terminologie (30 Std.)
B.2. Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik aller Altersgruppen (120 Std.)
B.3. Psychopharmakologie (45 Std.)
B.4. Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis (15 Std.)
C. Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Std.)
D. Fragen der Ethik (30 Std.)
E. Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie
(90 Std.)
Informationen zum theoretischen Teil
Die Lehrveranstaltungen werden jeweils an unterschiedlichen Orten in Wien und OÖ von höchstqualifizierten und erfahrenen LektorInnen abgehalten. Die aktuellen Lehrveranstaltungsangebote sind im jeweils aktuellen Semesterprogramm bzw. auf dieser Homepage ersichtlich. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen können einzeln oder gesammelt erfolgen.
II. Praktischer Teil:
F.1. Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (mind. 50 Std.)
F.2. Praktikum unter fachlicher Anleitung (mind. 480 Std.)
F.3. Praktikumssupervision (mind. 30 Std.)
Informationen zum Praktischen Teil
II. Praktischer Teil:
F.1. Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (mind. 50 Std.)
F.2. Praktikum unter fachlicher Anleitung (mind. 480 Std.)
F.3. Praktikumssupervision (mind. 30 Std.)
Informationen zum Praktischen Teil
Der Praktische Teil wird von unseren LehrgangsteilnehmerInnen prinzipiell selbst organisiert. Der Nachweis zur Anrechnung der praktischen Elemente erfolgt jeweils auf unseren lehrgangsinternen Formularen. (Downloadbereich)
Für Fragen und diesbezügliche Informationen und Unterstützung bei der Organisation steht Ihnen das Leitungsteam
gerne zur Verfügung.
Beachten Sie bitte die Informationen zum Praktikum in unserem Downloadbereich.
Für Fragen und diesbezügliche Informationen und Unterstützung bei der Organisation steht Ihnen das Leitungsteam
gerne zur Verfügung.
Beachten Sie bitte die Informationen zum Praktikum in unserem Downloadbereich.
Als Voraussetzung für die Anrechnung sowohl der Selbsterfahrung, als auch der Supervision gilt, dass diese Teile von einer/einem in der PsychotherapeutInnenliste des BMG eingetragenen Psychotherapeutin/Psychotherapeuten durchgeführt wurden (siehe „Links“).
Wird das Praktikum im Zuge eines Anrechnungsvorgangs vor Ausbildungsabschluss anerkannt, kann die Supervision retrospektiv erfolgen.
Wird das Praktikum im Zuge eines Anrechnungsvorgangs vor Ausbildungsabschluss anerkannt, kann die Supervision retrospektiv erfolgen.
Für die Selbsterfahrung ist es außerdem notwendig, dass der/die Psychotherapeut/in über eine Zusatzbezeichnung verfügt.
Es wird empfohlen, Selbsterfahrung und Supervision bei unterschiedlichen Psychotherapeutinnen zu absolvieren; wenn Selbsterfahrung und Supervision bei dem/derselben Psychotherapeutin absolviert werden, so hat dies zeitlich versetzt zu erfolgen.
Für die Supervision gilt: Nur die Hälfte der geforderten 30 Einheiten sollen geblockt absolviert werden, der Rest hat fortlaufend zu erfolgen.
Es wird empfohlen, Selbsterfahrung und Supervision bei unterschiedlichen Psychotherapeutinnen zu absolvieren; wenn Selbsterfahrung und Supervision bei dem/derselben Psychotherapeutin absolviert werden, so hat dies zeitlich versetzt zu erfolgen.
Für die Supervision gilt: Nur die Hälfte der geforderten 30 Einheiten sollen geblockt absolviert werden, der Rest hat fortlaufend zu erfolgen.
Selbsterfahrung und Supervision sind im LPP der APG nicht bindend nach einer speziellen psychotherapeutischen Methode zu absolvieren. Sie finden jedoch personzentrierte Angebote der Zweigvereine APG-IPS und FORUM im jeweils aktuellen Semesterprogramm.