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Ziele des Lehrgangs
Die
Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten ist in Österreich
gesetzlich geregelt. Das entsprechende Gesetz ist das Psychotherapiegesetz
(BGBI. Nr. 361/1990).
Es sieht als die zwei wesentlichen Zielrichtungen Regeln über die
AUSBILDUNG und Regeln über die BERUFSAUSÜBUNG vor.
Die AUSBILDUNG ist in einen allgemeinen Teil (Psychotherapeutisches
Propädeutikum) und einen besonderen Teil (Psychotherapeutisches
Fachspezifikum) gegliedert. Wesentliche Elemente sind Praxis, Theorie,
Selbsterfahrung und Supervision. Insgesamt umfasst die Ausbildung dabei
einen Mindestrahmen von mehr als 3000 Ausbildungsstunden.
Der Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum" umfasst einen
theoretischen Teil mit einer Gesamtdauer von zumindest 765 Stunden und
einen praktischen Teil mit einer Gesamtdauer von zumindest 560 Stunden.
Der allgemeine Teil (Propädeutikum) dient der fachlichen Gleichstellung
der aus den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern stammenden Gruppen und
führt diese zu einer einheitlichen psychotherapeutischen Basiskompetenz.
Der Psychotherapiebeirat beschreibt die Zielvorstellung des
"Psychotherapeutischen Propädeutikums" wie folgt: "Das
Propädeutikum führt in psychotherapeutische Theorie und Praxis ein. Es
informiert über psychotherapeutische Schulen und Grundkonzepte. In seinem
interdisziplinären Ansatz dient das Propädeutikum der Kooperation der
psychotherapeutischen Schulen und Psychotherapeuten und soll zur
Erforschung psychotherapeutischer Basiskonzepte anregen."
Die Absolvierung des "Psychotherapeutischen Propädeutikums" ist
eine Voraussetzung für die Aufnahme in ein Fachspezifikum und bildet eine
inhaltliche Grundlage für die Qualifikation zur Lebens- und
Sozialberaterin/zum Lebens- und Sozialberater.
Die APG bietet seit 1992 in Wien und seit 1995 in Oberösterreich den
Lehrgang „Psychotherapeutisches Propädeutikum" an. Der Lehrgang
entspricht den Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes. Er ist vom
Psychotherapiebeirat geprüft und vom Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen seit März anerkannt.
Die Teilnahme am APG-Lehrgang ist an ein Aufnahmeansuchen und an die
Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen gebunden.
Die Aufnahme in den Lehrgang ist bei Erfüllen der gesetzlichen
Aufnahmevoraussetzungen jederzeit möglich.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Lehrgangsbüro telefonisch (Sprechstunden
Christine Pötz, Tel. 01/315 41 02), schriftlich (APG - "Lehrgang
Psychotherapeutisches Propädeutikum“, 1090 Wien, Strudlhofgasse 3/2) oder
per E-Mail (prop@apg.or.at) ist dazu notwendig.
Die Aufnahme in den Lehrgang erlaubt die Anrechnung bereits anderswo
absolvierter Lehrveranstaltungen bzw. Ausbildungsteile und den Abschluss
des Lehrgangs bei der APG (Abschlussprüfung und Abschlusszertifikat).
Ferner berechtigt die Aufnahme in den Lehrgang zu ermäßigten
Lehrveranstaltungsgebühren.
Für den Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen ohne Teilnahme am
Lehrgang (externe TeilnehmerInnen) ist ein Aufnahmeansuchen nicht
erforderlich.
Für allgemeine Information und für administrative Fragen steht in erster
Linie Frau Christine Pötz (Tel. 01/31541 02, Sprechstunden: Mo., 10-13
Uhr, Di., 14-17 Uhr, Mi., Fr., 10-12 Uhr) zur Verfügung.
Anmeldungen zu bzw. Abmeldungen von den Lehrveranstaltungen sind
schriftlich oder telefonisch persönlich (nicht über Anrufbeantworter!!)
an das Büro (1090 Wien, Strudlhofgasse 3/2) zu richten. Anmeldungen
können Sie auch über diese Homepage und mit Fax: 01/3154101 durchführen.
Für Fragen, die das Praktikum, die Anrechnungen und die Abschlussprüfung
betreffen, wenden Sie sich an das Leitungsteam: Magª. Elisabeth T.
Hofbauer (Tel. 01/315 41 02, Sprechstunde: Di., 10-12 Uhr) und Magª.
Monika Tuczai (Tel. 315 41 02, Sprechstunde: Do., 10-12 Uhr).
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