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Praktikum unter fachlicher Anleitung

Laut Psychotherapiegesetz hat der praktische Teil des psychotherapeutischen Propädeutikums u.a. ein PRAKTIKUM im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung dient, unter fachlicher Anleitung und Aufsicht der Leiterin/des Leiters dieser Einrichtung oder einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters in der Dauer von zumindest 480 Stunden zu umfassen. Dieser Einrichtung müssen neben der Leiterin/dem Leiter noch zwei weitere fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen angehören (keiner/keine von ihnen muss Psychotherapeut/in sein).

Nach den Richtlinien des Psychotherapiebeirates soll "das Praktikum einer zukünftigen Psychotherapeutin/einem zukünftigen Psychotherapeuten dazu dienen, möglichst frühzeitig einen Kontakt mit dem späteren Praxis- und Arbeitsfeld sowie eine erste Beziehung der Theorie zur Praxis herstellen, um ihre/seine Eignung und Motivation auf der Basis von Erfahrung einschätzen zu können."

Die LehrgangsteilnehmerInnen sollen sich selbständig um einen Praktikumsplatz bemühen. Die Lehrgangsleitung kann im Rahmen der Möglichkeiten Unterstützung bei der Wahl und Vermittlung bieten. Wenden Sie sich dazu an: Magª. Elisabeth T. Hofbauer (Sprechstunde Di., 10-12 Uhr) und Magª. Monika Tuczai (Sprechstunde Do., 10-12 Uhr)
Beide sind unter der Tel. 01/315 41 02  des Büros zu erreichen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch im Rahmen des Fachspezifikums ein Praktikum in einer Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten im Umfang von 550 Stunden zu absolvieren ist. Die Einrichtung muss neben der Leiterin/dem Leiter zwei weitere fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen aufweisen.


 

 

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