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Praktikum unter fachlicher Anleitung
Laut Psychotherapiegesetz hat der praktische Teil des
psychotherapeutischen Propädeutikums u.a. ein PRAKTIKUM im Umgang mit
verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer Einrichtung des
Gesundheits- oder Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung
dient, unter fachlicher Anleitung und Aufsicht der Leiterin/des Leiters
dieser Einrichtung oder einer Stellvertreterin/eines Stellvertreters in
der Dauer von zumindest 480 Stunden zu umfassen. Dieser Einrichtung
müssen neben der Leiterin/dem Leiter noch zwei weitere fachlich
qualifizierte MitarbeiterInnen angehören (keiner/keine von ihnen muss
Psychotherapeut/in sein).
Nach den Richtlinien des Psychotherapiebeirates soll "das
Praktikum einer zukünftigen Psychotherapeutin/einem zukünftigen
Psychotherapeuten dazu dienen, möglichst frühzeitig einen Kontakt mit
dem späteren Praxis- und Arbeitsfeld sowie eine erste Beziehung der
Theorie zur Praxis herstellen, um ihre/seine Eignung und Motivation auf
der Basis von Erfahrung einschätzen zu können."
Die LehrgangsteilnehmerInnen sollen sich selbständig um einen
Praktikumsplatz bemühen. Die Lehrgangsleitung kann im Rahmen der
Möglichkeiten Unterstützung bei der Wahl und Vermittlung bieten. Wenden
Sie sich dazu an: Magª. Elisabeth T. Hofbauer (Sprechstunde Di., 10-12
Uhr) und Magª. Monika Tuczai (Sprechstunde Do., 10-12 Uhr)
Beide sind unter der Tel. 01/315 41 02 des Büros zu erreichen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch im Rahmen des
Fachspezifikums ein Praktikum in einer Einrichtung des Gesundheits-
oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung einer
Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten im Umfang von 550 Stunden zu
absolvieren ist. Die Einrichtung muss neben der Leiterin/dem Leiter
zwei weitere fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen aufweisen.
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