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Inhalte und Umfang des Propädeutikums
Das
Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil besteht aus 765 Stunden, der praktische Teil
umfasst mindestens 50 Stunden Selbsterfahrung (Einzel oder Gruppe), ein
Praktikum im Umfang von 480 Stunden in einer im psychosozialen Feld
bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens und eine
Praktikumssupervision im Ausmaß von zumindest 30 Stunden.
I. Theoretischer Teil:
A. Grundlagen und Grenzbereiche
der Psychotherapie
A.1. Einführung in die
Problemgeschichte und Entwicklung der
psychotherapeutischen Schulen
(120 Std.)
A.2. Persönlichkeitstheorien
(30 Std.)
A.3a. Allgemeine Psychologie (30
Std.)
A.3b. Entwicklungspsychologie (30
Std.)
A.4. Rehabilitation,
Sonder- und Heilpädagogik (30 Std.)
A.5. Psychologische
Diagnostik und Begutachtung (60 Std.)
A.6. Psychosoziale
Interventionsformen (60 Std.)
B.
Grundlagen der Somatologie und Medizin
B.1. Einführung in die
medizinische Terminologie (30 Std.)
B.2. Psychiatrie,
Psychopathologie und Psychosomatik aller Altersgruppen
(120 Std.)
B.3. Psychopharmakologie
(45 Std.)
B.4. Erste Hilfe in der
psychotherapeutischen Praxis (15 Std.)
C.
Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Std.)
D.
Fragen der Ethik (30 Std.)
E.
Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie (90 Std.)
II. Praktischer Teil:
F.1.
Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (mind. 50 Std.)
F.2. Praktikum unter
fachlicher Anleitung (mind. 480 Std.)
F.3. Praktikumssupervision
(mind. 30 Std.)
Als Voraussetzung für die Anerkennung sowohl der Selbsterfahrung als auch
der Supervision gilt, dass diese Teile von einer/einem in der
PsychotherapeutInnenliste eingetragenen
Psychotherapeutin/Psychotherapeuten durchgeführt wurden. Selbsterfahrung
und Supervision werden nur angerechnet, wenn sie nicht länger als 5 Jahre
zurückliegen.
Für die Selbsterfahrung ist es außerdem notwendig, dass der/die
Psychotherapeut/in über eine Zusatzbezeichnung verfügt.
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