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Inhalte und Umfang des Propädeutikums

Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil besteht aus 765 Stunden, der praktische Teil umfasst mindestens 50 Stunden Selbsterfahrung (Einzel oder Gruppe), ein Praktikum im Umfang von 480 Stunden in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens und eine Praktikumssupervision im Ausmaß von zumindest 30 Stunden.

 

I. Theoretischer Teil:

A.           Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie
A.1.         Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der
               psychotherapeutischen Schulen (120 Std.)
A.2.         Persönlichkeitstheorien (30 Std.)
A.3a.       Allgemeine Psychologie (30 Std.)
A.3b.       Entwicklungspsychologie (30 Std.)
A.4.         Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik (30 Std.)
A.5.         Psychologische Diagnostik und Begutachtung (60 Std.)
A.6.         Psychosoziale Interventionsformen (60 Std.)

B.            Grundlagen der Somatologie und Medizin
B.1.         Einführung in die medizinische Terminologie (30 Std.)
B.2.         Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik aller Altersgruppen
               (120 Std.)
B.3.         Psychopharmakologie (45 Std.)
B.4.         Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis (15 Std.)

C.            Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Std.)

D.            Fragen der Ethik (30 Std.)

E.            Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie (90 Std.)


II. Praktischer Teil:

F.1.         Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (mind. 50 Std.)
F.2.         Praktikum unter fachlicher Anleitung (mind. 480 Std.)
F.3.         Praktikumssupervision (mind. 30 Std.)

Als Voraussetzung für die Anerkennung sowohl der Selbsterfahrung als auch der Supervision gilt, dass diese Teile von einer/einem in der PsychotherapeutInnenliste eingetragenen Psychotherapeutin/Psychotherapeuten durchgeführt wurden. Selbsterfahrung und Supervision werden nur angerechnet, wenn sie nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Für die Selbsterfahrung ist es außerdem notwendig, dass der/die Psychotherapeut/in über eine Zusatzbezeichnung verfügt.

 

 


 

 

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